Wer als eCommerce-Händler seine Waren grenzüberschreitend vertreiben möchte, muss sich mit zahlreichen komplexen Steuerregelungen auseinandersetzen. Eine besagt z.B., dass mit Überschreiten bestimmter Lieferschwellen die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abzuführen ist. Bei unterschiedlichen Steuersätzen und über 6.000 nationalen und produktspezifischen Ausnahmeregelungen keine einfache Aufgabe für den Handel. Unser Kunde ClearVAT hat hierfür eine attraktive Lösung gefunden.
Der Onlinehandel hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Immer mehr Menschen bestellen online und lassen sich ihre Produkte europaweit liefern. Der Onlinehändler Amazon weist enorme Umsatzsteigerungen auf, immer mehr Händler reagieren auf diesen Trend und steigen in diesen Markt ein: Black Friday, Cyber Monday – Angebote und Aktionen spornen die Käufer generationenübergreifend an, ihre Artikel online zu bestellen. Eine rasant steigende Zahl an Onlinenutzern ist bereit, immer mehr für Produkte auszugeben. Gute Nachrichten für den Onlinehandel!
Vor die Aussicht auf Wachstum und grenzüberschreitender Expansion hat der Gesetzgeber jedoch eine Hürde komplexer Regularien gestellt. Bei jedem gekauften Artikel fällt die Mehrwertsteuer an. Sie ist in Deutschland die wichtigste Steuer und damit auch gleichzeitig die größte Einnahmequelle für den Bund. Sie wird vom Käufer bezahlt und muss vom Händler abgeführt werden. Bei grenzüberschreitenden B2C-Warenverkäufen innerhalb der EU – dazu gehören mittlerweile 28 Länder – muss ebenfalls Mehrwertsteuer berechnet werden. Nur gilt hier mit Überschreiten der Lieferschwellen der Steuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes. Bereits im Onlinestore muss dieser korrekt in der Darstellung des Endpreises berücksichtigt werden. Geht die Ware also von Deutschland nach Frankreich, gilt der französische Steuersatz. Der Händler muss die Mehrwertsteuer dann später auch im Bestimmungsland abführen. Dem geht eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung im jeweiligen EU-Land voraus, denn eine dort geltende Umsatzsteuer-IdNr. wird benötigt und damit meist auch eine steuerrechtliche Beratung für die Kommunikation mit der Finanzbehörde des jeweiligen Landes. Ein enormer Aufwand, den viele Onlinehändler scheuen.
ClearVAT hat sich dieser Thematik angenommen und eine Lösung gefunden: Das Unternehmen ermöglicht es Onlinehändlern, ihre Waren innerhalb der EU unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu vertreiben. Wie das funktioniert? ClearVAT nutzt als handelsrechtliche Basis ein Kommissionsgeschäft. Technisch schaltet sichClearVAT mittels Plug-in zwischen Händler und Käufer. Die Schnittstelle bezieht aus der eigenen VAT-Engine Steuersätze für die Millionen von Artikeln in den EU28 und zeigt im Shop des Händlers die jeweiligen Artikel inklusive der Mehrwertsteuer des Landes, in dem sich der Kunde gegenwärtig aufhält. Zugleich überwacht das System die Lieferschwellen (liegt ein deutscher Händler mit seinen Verkäufen unter diesen Schwellen, wird die Umsatzsteuer hierzulande fällig). Legt ein Konsument einen Artikel in den Warenkorb, so erkennt das Plug-in, ob es sich – im Sinne der EU-Versandhandelsregelung – um eine grenzüberschreitende Lieferung handelt. In einem solchen Fall springt eine Weiche an und ClearVAT zieht den Hauptbetrag ein, sondert die Umsatzsteuer an die jeweilige Steuerbehörde im Bestimmungsland automatisch ab, vergütet dem Händler den Differenzbetrag, abzüglich Kommissionsgebühr und erteilt hierüber in flexiblen Intervallen Abrechnung.
Der Händler spart sich so langwierige Registrierungen, Meldungen und aufwändige Beratungsleistungen. Von entscheidendem Vorteil für Händler ist darüber hinaus die Übertragung der Haftungsrisiken auf ClearVAT. Das Plug-in gibt es für alle gängigen Shopsysteme in der EU.
Die Experten der bamero AG unterstützen ClearVAT bei der Prozessmodellierung, der Umsetzung des Merchant Onboarding und bei der Java Entwicklung des Core VAT Engine.
Haben Sie konkrete Herausforderungen bei der Digitalisierung von Prozessen? Sie benötigen Unterstützung im Umgang mit komplexen, intransparenten Arbeitsabläufen? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.
AUTOR: Angela Heinisch, Nadine Städtner & Oliver Port (ClearVAT)